Beitragsordnung des Wasserspringerclubs Rostock e.V.

zum Download der Beitragsordnung und des Lastschriftformulars --> Downloads

Beachten Sie bitte: Die Darstellungen der Beitragsordnung auf dieser Website ist unverbindlich. Rechtsverbindlich ist allein die vom Vorstand verabschiedete Beitragsordnung.

Konto-Nummer:  405007868
Bankleitzahl: 130 500 00
Ostseesparkasse Rostock

 

1. Aufnahmegebühr:
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,- Euro je Mitglied erhoben. Diese Aufnahmegebühr ist in bar bei der Abgabe des Mitgliedsantrages zu entrichten.

2. Monatsbeitrag:

1. Gruppe: 11,- €
Kinder ab 4 Jahren (soweit Gruppe 5 nicht zutrifft) und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten; Arbeitslose, Azubis, Übungsleiter, Förderer, Wehrdienstleistende.  
2. Gruppe: 11,- €
Rentner
- gilt für einmaliges Sportangebot Seniorensport in der Woche - für jedes weitere Sportangebot im Seniorensport je 7,00 Euro monatlich.
 
3. Gruppe: 14,- €
Erwachsene über 18 Jahren; hauptamtliche Trainer; Sportler mit Förderung.  
4. Gruppe: Familienmitgliedschaft
1.Person (höchster Beitragssatz) 100 %
2.Person (50% ihres Beitragsatzes)
3.Person und jede weitere 25% des zutreffenden Beitrages
 
5. Gruppe: 20,- €
Kindersichtungsschwimmen (Erlernen des Schwimmens), zzgl. Aufnahmegebühr  
6. Gruppe: 15,- €
- gilt für einmaliges Sportangebot in der Woche - Wassergymnastik  
7. Gruppe: 2,- €
Ruhende Mitgliedschaft durch Beschluss des Vorstandes. Die ruhende Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Gründe: lange Krankheit, längere berufliche Abwesenheit, auswärtiges Studentenpraktikum.  

 

3. Zahlungsmodalitäten:
Aus organisatorischen Gründen erfolgt der Einzug des Mitgliedsbeitrages ab 01.01.2011 von jedem Vereinsmitglied nur noch über das Bank-Einzugsverfahren. Der Mitgliedsbeitrag wird vierteljährlich (15.01.; 15. 04.; 15.07.; 15.10.) eingezogen.
Ausgenommen von dem Einzugsverfahren ist das Kindersichtungsschwimmen.

Rücklastschriftgebühren die das Vereinsmitglied zu vertreten hat, werden diesem Mitglied zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro belastet.
Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt für die 1.schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro und für die 2.schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 15,00 Euro zu erheben.

4. Ende der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt nach Kündigung oder Ausschluss. Die Kündigung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vier Wochen vor dem Quartalsende erfolgen.

 

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.11.2010, Inkrafttreten ab 01.01.2011.